Mit der seit 06.01.2016 gültigen EU-Verordnung Nr. 524/2013 wurde eine neue EU-Plattform eingeführt. Diese bietet eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige
außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften zwischen einem Unternehmer und Verbraucher ergeben. Über diesen Link gelangen Sie zur EU-Schlichtungsstelle:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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Wir, die Firma JOHLAND IMMOBILIEN, erklären uns bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG teilzunehmen.
Die für uns, die Firma JOHLAND IMMOBILIEN zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. „
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@verbraucherschlichter.de
Webseite: www.verbraucherschlichter.de
Wichtige Kundeninformation für unsere Kaufinteressenten zu den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Warum fragen wir als Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis?
Sie möchten eine Immobilie kaufen, wenden sich an einen Immobilienbüro und sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt?
Ferner werden Sie gefragt, wer im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Keine Angst – der Immobilienmakler kommt in diesem Fall lediglich seinen Verpflichtungen gegenüber dem Gesetzgeber gemäß dem Geldwäschegesetz nach.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Bitte helfen Sie uns dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
Weitere Informationen zum GwG finden Sie unter http:// geldwaeschepraevention@bezreg-arnsberg.nrw.de